Welches Zeichen gilt?
Artikel vom 29.01.2012
Die Ampel zeigt rot, ein Polizist winkt − was gilt nun? Grundsätzlich hat die Weisung des Beamten immer Priorität.
Die Regel lautet: Gibt es kein Verkehrszeichen, keine Ampel und keinen Polizisten, gilt rechts vor links. Ist ein Verkehrszeichen vorhanden, gibt dieses die Regel vor. Bei Verkehrszeichen und Ampel hat die Ampel Priorität, ist sie ausgeschaltet, gilt das Verkehrszeichen.
Bei Verkehrszeichen, Ampel und Polizist gilt die Weisung des Polizisten. Grundsätzlich ist zu beachten: In eine "verstopfte" Kreuzung darf trotz grüner Ampel nicht eingefahren werden.
Bernhard Nüsch, Vorsitzender Rechtsanwaltsverein Heilbronn

