Unterhaltsrecht: Keine Lebensstandardgarantie

Artikel vom 01.02.2012

Kein Ersatz von Schockschäden für Hunde

Die "nacheheliche Solidarität" hat ihre Grenzen. Für Geschiedene gibt es keine lebenslange Garantie mehr, durch Unterhaltszahlungen den Lebensstandard zu halten, der während der Ehe bestand. Der BGH hat im Fall eines inzwischen 72-jährigen Mannes, der 20 Jahre Unterhalt bezahlt hatte, jetzt festgestellt, dass eine weitere unbefristete Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für ihn nicht zumutbar sei und den Instanzgerichten eine stufenweise Herabsetzung und Befristung der Unterhaltszahlungen aufgegeben (Urteil vom 23. November 2011 - XII ZR 47/10).

Rechtsanwalt Christoph Haußmann

 


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