Schenkungsrückforderungsanspruch von Schwiegereltern

Artikel vom 01.01.2012

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Erfahrungsgemäß kommt es besonders um die Weihnachtszeit und zu Beginn des neuen Jahres zu Trennungen von Eheleuten mit nachfolgender Scheidung. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen der Schwiegereltern an das "Schwiegerkind" (zum Beispiel erhebliche Geldbeträge für ein Eigenheim) nach neuerer BGH-Rechtsprechung als Schenkungen zu qualifizieren sind, die sowohl nach Schenkungsrecht als auch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage von den Schwiegereltern zurückgefordert werden können (BGH, Urteil vom 3. Februar 2010, Az. XII ZR 189/06). Durch diese Rechtsprechungsänderung des BGH wird die Rechtslage für die Schwiegereltern also verbessert. Dies gilt es zu beachten. Für solche vermögensrechtlichen Streitigkeiten nach Scheitern der Ehe ist das Familiengericht zuständig. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Jan Stockmann, M/S/L Dr. Silcher, Heilbronn


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