Mangelhafte Baustoffe:Händler muss die Ausbaukosten tragen
Artikel vom 18.01.2012
Zeigen sich an Bodenfliesen nach dem Einbau Mängel, die sich nicht anders als durch eine Neuverlegung beseitigen lassen, so muss der Baustoffhändler nicht nur neue mangelfreie Ware kostenlos nachliefern, sondern auch anfallende Aus- und Einbaukosten bezahlen. Der BGH (Urteil vom 21. 12. 2011 - VIII ZR 70/08) benötigte zwei Jahre für die Entscheidung dieser Rechtsfrage, denn er musste zunächst eine Entscheidung des Gerichtshofes der EU abwarten. Der Händler kann sich auch nicht auf unverhältnismäßig hohe Kosten berufen. Dieses Verweigerungsrecht des Verkäufers bestehe nicht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich sei, so die Karlsruher Richter.
Dr. Markus Kleine, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

