Kein Freibrief für Versicherte

Artikel vom 21.12.2011

Kein Ersatz von Schockschäden für Hunde

Mit zwei Urteilen stellte der Bundesgerichtshof am 7. Dezember 2011 klar, dass das seit dem 1. Januar 2009 geltende "neue" Versicherungsrecht den Versicherten in der privaten Krankenversicherung keinen Freibrief ausstellt. Das Gesetz schließt Kündigungen jeder Art durch die Versicherung eigentlich aus. Der BGH schränkt dieses Verbot aber ein und lässt insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu. Demnach hat der BGH im Falle eines Versicherungsbetrugs und in einem weiteren Fall, bei dem der Versicherte einen Mitarbeiter der Versicherung tätlich angegriffen hatte, die Kündigungen des Versicherers als rechtmäßig beurteilt.

Jürgen Herrmann, Fachanwalt für Versicherungs- und Familienrecht, Heilbronn

 


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