Helle Kleidung schützt vor Unfällen
Artikel vom 25.12.2011
In der dunklen Jahreszeit sollten Fußgänger sich hell kleiden. Sonst, so urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, kann sie ein Unfall teuer zu stehen kommen. Wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße geht, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Natürlich müssen Autofahrer mit verkehrswidrigem Verhalten anderer rechnen. Der beklagte Autofahrer hatte auf den Kreuzungsverkehr geachtet und das Gericht sah es nicht als bewiesen an, dass der Fußgänger in seiner dunklen Kleidung zu sehen war. Tipp: Besonders gut sichtbar sind Fußgänger mit Reflexarmbändern.
Bernhard Nüsch, Vorsitzender Rechtsanwaltsverein Heilbronn

