Ein-Euro-eBay-Auktion vor Gericht gewonnen
Artikel vom 25.01.2012
Er hatte das Mindestgebot von einem euro für vier Reifen geboten, als der Verkäufer plötzlich das Angebot beendete. Die Reifen (Wert 579 Euro) hatte er anderweitig verkauft und weigerte sich nun zu liefern, auch die Zahlung von 579 Euro als Schadensersatz nach Rücktritt lehnte er ab. Das Amtsgericht Nürtingen (Az: 11 C 1881/11) gab dem Käufer aber Recht: Der "lachhafte" Preis sei das Risiko, das mit der Auktion bei eBay verbunden sei, das müsse der Verkäufer auch wissen. Es gäbe zwar nach den eBay Bedingungen Gründe, die zu einer Rücknahme der Auktion berechtigen, der gewillkürte anderweitige Verkauf gehöre aber nicht dazu, so das Gericht.
Rechtsanwalt Enzo Beathalter, Öhringen

