Die Bauabnahme − eine wichtige Zäsur
Artikel vom 05.02.2012
Große Erwartungen sind damit verbunden, endlich das lang ersehnte Wohnhaus entgegenzunehmen. Die Bauabnahme ist insoweit ein wichtiger Schritt. Um nicht leichtfertig mögliche Rechte zu vergeben, sollte der Bauherr bestenfalls einen Ortstermin vereinbaren und gegebenenfalls auf eine förmliche Bauabnahme bestehen. Jedenfalls sollten nicht Mängel stillschweigend in Kauf genommen werden. Die größte Gefahr ist, wenn der Bauherr ein per Post zugestelltes Abnahmeprotokoll einfach unterzeichnet, da mit der Abnahme alle Gefahren und Risiken auf die Bauherrschaft übergehen und von diesem Zeitpunkt an der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen muss. Das Druckmittel der Abnahme gilt es daher zu nützen. Bei einem mangelfreien Werk ist natürlich der Bauherr verpflichtet das Werk abzunehmen und hierauf sollte der Unternehmer auch drängen, da er nur dann seinen Werklohn auch verlangen kann.
Sascha Müller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

